Entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU informieren wir hiermit welche Daten wir zu welchen Zweck speichern und an wen wir ggf. Daten weiterleiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Person des 1. Vorsitzenden. 1.) Der TTC 1961 Weidenhausen e.V. erhebt in der Eintrittserklärung nur personenbezogene Daten, die im Rahmen seiner Vereinstätigkeit benötigt werden, und speichert diese in einer lokalen Datenbank. 2.) Abgefragte Adressen, Emailadressen und Telefonnummern dienen der vereinsinternen Kommunikation zwischen Vorstand und dem Mitglied oder Vorstand und einem Erziehungsberechtigten des Mitglieds. Jugendwart, Jugendbetreuer und Mannschaftsführer erhalten ebenfalls zugriff auf diese Daten. 3.) Die Bankverbindungen werden nur für den Beitragseinzug entsprechend der Eintrittserklärung mit SEPA-Lastschriftmandat erfasst. Zugriff erhalten nur Vorstandsmitglieder, die mit dem Beitragseinzug betraut sind. 4.) Für die Beantragung einer Spielberechtigung werden Vorname, Nachname und Geburtsdatum an den Hessischen Tischtennisverband (www.httv.de) und das Internetportal (www.httv.click-tt.de) übermittelt. Diese Daten sind nicht öffentlich. 5.) Für statistische und versicherungsrechtliche Zwecke werden Vorname, Nachname und Geburtsdatum an das Landessportbund Hessen (lsb.hessen.de) übermittelt. Diese Daten sind nicht öffentlich. 6.) Im Rahmen der gemeindlichen Vereinsförderung werden entsprechend der Bestimmungen ggf. Vorname, Nachname, Adresse und Geburtsdatum an die Stadt Gladenbach übermittelt. 7.) Von aktiven Mitgliedern, die am Spielbetrieb des Hessischen Tischtennisverbandes im Einzel- oder Mannschaftssport teilnehmen, werden Leistungsdaten gesammelt und im Internetportal (www.httv.clickt-tt) und (www.ttc-weidenhausen.de) veröffentlicht. 8.) Über vereinsinterne Veranstaltungen, wie z.B. Vereinsmeisterschaften etc. veröffentlichen wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit Berichte mit Namensnennung, Ergebnissen und Bildmaterial auf (www.ttc-weidenhausen.de), dem gemeindlichen Wochenblatt und ggf. der örtlichen Presse. 9.) Der Jahresbericht, der auf der Jahreshauptversammlung mündlich und ggf. mit medialer Unterstützung vorgetragen wird, enthält auch immer sportliche Leistungsdaten, Namen und Bildmaterial aus der Vereinstätigkeit. Wir verwenden diesen Bericht auch auf (www.ttc-weidenhausen.de) und soweit gefordert, als Nachweis unserer gemeinnützigen Vereinstätigkeit gegenüber dem Finanzamt. 10.) Wir speichern keine Zugriffsdaten beim Zugriff auf unserer Webseite www.ttc-weidenhausen.de ! 11.) Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Geb.-Datum etc. werden nach Vereinsaustritt im Zeitraum von bis zu drei Jahren gelöscht. Andere gespeicherte Daten in Berichten usw. bleiben bis zum Löschen der entsprechenden Dateien gespeichert. 12.) Mitglieder und/oder Erziehungsberechtigte erklären mit Abgabe der Eintrittserklärung ihre Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten nach den zuvor genannten Bestimmungen. Mitglieder und/oder Erziehungsberechtigte haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde und können eine etwaig gegebene Einwilligung jederzeit widerrufen, wobei dann die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung allerdings rechtsmäßig bleibt. TTC 1961 Weidenhausen e.V. Der Vorstand